Nicht förderfähige Leistungen sind:
- Reine Gartenpflegeleistungen (Rasenmähen, Heckenschnitt)
- Reine Schädlingsbekämpfung
Die Beantragung ist ab 15.07.2024 möglich! Die Förderhöhe beträgt 20% der förderungsfähigen Gesamtkosten!
Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt -und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind.
Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Alle Infos findet ihr unter:
https://handwerkerbonus.gv.at
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